Kostentragungspflicht

Wer muss eigentlich für die Kosten einer Bestattung aufkommen? Die Erben, sagt das Gesetzbuch in Österreich. Nach § 549 ABGB müssen „Kosten für ein ortsübliches und den Lebensverhältnissen sowie dem Vermögen des Verstorbenen angemessenes Begräbnis“ vom Erbe beglichen werden. Sie sind von der Verlassenschaft als solcher und nach erfolgter Einantwortung (Erbantrittserklärung) von den Erben zu tragen.

Falls die Kosten für eine Beerdigung von den Angehörigen oder aus dem Vermögen der verstorbenen Person nicht gedeckt werden, wird eine sogenannte „Armenbestattung“ bzw. „Sozialbestattung“ durchgeführt. Die Kosten werden dann grundsätzlich vom Land bzw. der Gemeinde übernommen. Details dazu sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer festgelegt.

 

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