Das Nutzungsrecht für eine Grabstelle dauert so lange an, bis die Ruhezeit oder Ruhefrist auf dem Friedhof abgelaufen ist. Innerhalb dieses Zeitraumes darf eine Grabstelle nicht neu belegt werden, um eine Störung der Totenruhe zu vermeiden. Zudem soll so sichergestellt werden, dass Sarg und Leichnam vollständig zersetzt sind, bevor es zu einer Neubelegung kommt.
Die exakte Dauer der Ruhefrist ist von der Friedhofsverwaltung vorgeschrieben. Sie berücksichtigt die Bestattungs- und Friedhofsgesetze des jeweiligen Bundeslandes, kann aber auch je nach Alter des Verstorbenen oder aufgrund besonderer Bodenbeschaffenheit auf dem Friedhofsareal variieren. Üblicherweise liegen die Ruhezeiten für Erwachsene zwischen 10 und 20 Jahren. Die genauen Fristen teilt Ihnen die Friedhofsverwaltung mit. Näheres dazu finden Sie auch noch unter dem Punkt Gräber.
Genau genommen kauft man ein Grab nicht, sondern erwirbt nur das Recht darauf, es für einen bestimmten Zeitraum (Ruhezeit) zu nutzen. In der Regel liegt dieser Zeitraum zwischen 10 und 30 Jahren.
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