Jeder Friedhof in Österreich und Deutschland hat eine eigene Friedhofsordnung oder -satzung, in der steht, was die Grabnutzer dürfen und was ihnen nicht erlaubt ist. Vor allem kirchliche Friedhöfe haben meist eher strenge Regeln bezüglich der Gestaltung der Grabsteine und Gräber. So ist auf vielen kirchlichen Friedhöfen die Verwendung von nicht-christlichen Symbolen untersagt. Auch die meist obligatorische Grabbepflanzung ist in der Friedhofsordnung detailliert geregelt. Das hängt damit zusammen, dass der Friedhof ein insgesamt ansprechendes Erscheinungsbild haben soll, zu dem auch die einzelne Grabbepflanzung beitragen soll.
Geregelt sind in den Friedhofsordnungen auch Größe und Art der Grabsteine. Sie müssen also ebenfalls optisch ins Gesamtbild passen. Friedhofsverwaltungen können einzelne Grabstein daher auch ablehnen. Dementsprechend sollten Sie sich vor dem Kauf unbedingt absichern, dass Ihnen das Aufstellen des Grabsteins durch den Steinmetz auch erlaubt wird. Weitere Regelungen in der Friedhofsordnung betreffen die Nutzung der Trauerhalle, die Öffnungszeiten für Besucher und die genauen Uhrzeiten, wann Beerdigungen überhaupt stattfinden dürfen.
Wer sich genauer informieren möchte, sollte die Website des gewünschten Friedhofs besuchen. Dort finden Sie normalerweise auch die Friedhofsordnung.
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