Wer nach dem Tod gerne eingeäschert werden möchte, sollte diesen Wunsch zu Lebzeiten in einer Kremationsverfügung festhalten. In diesem Dokument steht der ausdrückliche Wunsch nach einer Kremation, die wiederum Voraussetzung für eine Urnenbestattung auf dem Friedhof oder eine Baumbestattung in einem Bestattungswald ist. Auch der gewünschte Ort der Beisetzung kann angegeben werden. Zudem kann der Verfasser die Organisation der Bestattung auf bestimmte Personen übertragen. Die Verfügung sollte auf jeden Fall handschriftlich verfasst werden und persönlich unterschrieben sein. Sie muss zudem datiert sein und den Erstellungsort der Verfügung sowie den Namen beinhalten. Theoretisch können die engsten Angehörigen auch nachträglich eine Kremationsverfügung erstellen. Dies wäre dann angebracht, wenn die verstorbene Person den Wunsch zwar mitgeteilt, aber nicht schriftlich festgehalten hat. Dazu müssen sich aber alle Angehörigen einig sein.
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