In Deutschland hat jedes Bundesland sein eigenes Bestattungsgesetz. Damit gelten auch jeweils eigene Bestattungsfristen, innerhalb derer Verstorbene frühestens bestattet, also im Sarg beerdigt oder eingeäschert werden können. In fast allen Bundesländern liegt dieser Zeitraum bei 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes. Nur in Baden-Württemberg darf in Einzelfällen aus religiösen Gründen auch schon unmittelbar nach der Ausstellung des Totenscheins bestattet werden. Auch in Nordrhein-Westfalen gilt seit 2014 für alle Verstorbenen eine kürzere Frist von 24 Stunden.
Bei der Höchstdauer sind die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer recht unterschiedlich. Sie reichen von vier Tagen (Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet) bis zu zehn Tagen nach Eintritt bzw. Feststellung des Todes. Für die Beisetzung von Urnen nach der Kremierung, mit der die Bestattungsfrist eingehalten ist, gelten in vielen Bundesländern noch einmal eigene Beisetzungsfristen, die ab der Einäscherung gelten. Ihr Bestatter kennt auf jeden Fall die regionalen Bestimmungen. Im Einzelfall können Ordnungsämter auch eine Verlängerung der Frist genehmigen.
Eine weitere Frist, die viele interessiert, betrifft die Frage, ab wann ein Verstorbener in einen eigens gekühlten Raum in einer Leichenhalle oder beim Bestatter gebracht werden muss. In den meisten Bundesländern liegt diese Frist bei 36 Stunden. In manchen Bundesländern sind aber auch 24 oder 48 Stunden dafür festgeschrieben. Bis dahin können die Verstorbenen in den eigenen vier Wänden bleiben.
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