Familienangehörige haben die Pflicht, die ordnungsgemäße Bestattung des Verstorbenen innerhalb der gesetzlichen Frist sicherzustellen. In Deutschland ist die Bestattungspflicht als Teil der Totenfürsorgepflicht in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Außerdem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Leichenschau stattfinden und eine Sterbefallanzeige beim Standesamt gemacht werden muss.
Die Bestattungspflicht betrifft die nächsten voll geschäftsfähigen Angehörigen der/der Verstorbenen. Sie sind dazu verpflichtet, für die Durchführung der Leichenschau, das Ausstellen der Todesbescheinigung und den gesamten Prozess der Bestattung innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen zu sorgen. Für die Kosten der Bestattung müssen die Erben oder Unterhaltspflichtigen von Verstorbenen aufkommen. Im BGB § 1968 heißt es dazu: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Im Falle einer Erbengemeinschaft ist entsprechend diese verpflichtet. Die Bestattungspflicht ist im Übrigen nicht mit dem Erbrecht verknüpft. Ein Erbe hat also nicht grundsätzlich ein Bestimmungsrecht über die Art und Weise der Bestattung, nur wenn er zugleich zu den engsten Angehörigen zählt.
Für die Bestattungspflicht gilt im Großen und Ganzen (mit leichten Unterschieden von Bundesland zu Bundesland) folgende Reihenfolge:
Die genauen Bestimmungen, die das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes vorschreibt, kann Ihnen Ihr Bestatter mitteilen!
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