Die Leichenschau ist die Untersuchung eines menschlichen Leichnams, um zweifelsfrei den Tod des Betroffenen festzustellen und die Ursachen und näheren Umstände zu bestimmen. Sie wird von einem Arzt vorgenommen. Nach der Leichenschau stellt er auch eine Todesbescheinigung aus. Bestehen Zweifel bei der Todesursache und den Umständen, kann eine Obduktion („innere Leichenschau“) erforderlich sein, die weitere Aufschlüsse gibt.
In Deutschland ist die Leichenschau durch die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer näher geregelt. Darin steht auch, dass vor einer Kremierung verpflichtend eine zweite amtsärztliche Leichenschau vorzunehmen ist. Nur Bayern bildet hier eine Ausnahme. Die zweite Leichenschau wird im Krematorium durch einen Arzt des Gesundheitsamtes, einen beauftragten Rechtsmediziner oder ein zertifiziertes Pathologisches Institut durchgeführt und ist Voraussetzung für die Freigabe zur späteren Feuerbestattung.
Färbergasse 15
Bürohaus Rot
6850 Dornbirn
Geschäftsführer: Marcel Köller
Sitz der Gesellschaft: Vlbg, FN 292720x
Landesgericht Feldkirch
UID: ATU63417289
Tel.: +43 (0) 720 27 06 06
Fax.: +43 (0) 720 27 06 06 06
Support Telefonzeiten:
Mo-Do: 8 - 17 Uhr und Fr: 8 - 13 Uhr
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
©2020 by Aspetos GmbH. All Rights Reserved.