Der Begriff Friedhof leitet sich ursprünglich vom althochdeutschen „Frithof“ ab und bezeichnete in früheren Zeiten den eingefriedeten Bereich um eine Kirche (Kirchhof). Der Bedeutungswandel hin zu einem „Hof des Friedens“ vollzog sich später schleichend. Friedhöfe sind Bestattungs- oder Begräbnisplätze, an denen Verstorbene beigesetzt werden, meist begleitet von einem religiösen oder weltlichen Ritus. Sie sind dafür vorgesehen, den Angehörigen Verstorbener ein ungestörtes Totengedenken in einem abgetrennten Areal zu ermöglichen. Neben dieser wichtigen Funktion für Trauernde haben viele Friedhöfe auch einen kulturgeschichtlichen, architektonischen und künstlerischen Wert. Manche Gräber mit Berühmtheiten und einige landschaftlich besonders reizvolle Friedhöfe haben sich inzwischen zu regelrechten Wallfahrtsorten entwickelt.
Einige Friedhöfe sind wegen ihrer Gestaltung und historischer Bedeutsamkeit oder aufgrund von prominenten Persönlichkeiten, die hier ihre letzte Ruhestätte fanden, zu weltweit bekannten Attraktionen geworden. So ziehen der Wiener Zentralfriedhof (hier ruhen z.B. Ludwig van Beethoven, Falco und Udo Jürgens), der Friedhof Père Lachaise in Paris (Oscar Wilde, Jim Morrison, Molière uvm.) oder der flächenmäßig größte Friedhof Europas in Hamburg-Ohlsdorf (u.a. Hans Albers, Heinz Erhardt, Helmut Schmidt) ganzjährig viele Besucher an.
Friedhöfe sind nicht nur letzte Ruhestätten, sondern auch Orte der Stille und Besinnung voller Geschichte und Tradition. Historische Denkmäler, architektonisch wertvolle Gebäude und schöne Grünflächen mit altem Baumbewuchs laden Menschen ein, in dieser einzigartigen Atmosphäre Momente der inneren Einkehr und des Andenkens zu erfahren.
Unterscheiden kann man zwischen konfessionellen Friedhöfen (z.B. katholisch, jüdisch, islamisch, buddhistisch) und interkonfessionellen Friedhöfen, bei denen Verstorbene ungeachtet ihrer Glaubensrichtung beigesetzt werden können. Manchmal bestehen gesonderte Bereiche auf einem Friedhof für verschiedene Religionen. Dadurch wird gewährleistet, dass verstorbene Gläubige der meist verbreiteten Religionen jeweils nach ihren Gebräuchen und Ritualen bestattet werden können.
In unseren Breitengraden kommt der traditionelle, christliche Friedhof in seiner evangelischen oder katholischen Ausprägung am häufigsten vor. Typisch für christliche Friedhöfe sind oftmals großzügige Grünflächen, die den Besucher teilweise an Parkanlagen erinnern. Die Grabparzellen sind häufig als Beet kultiviert. Das Friedhofsareal ist meist mit einem Zaun oder einer Mauer eingefasst. Ein hohes Kreuz kennzeichnet den Friedhof üblicherweise als christliche Stätte.
Muslimische Friedhöfe sind in Deutschland und Österreich nicht allzu verbreitet. Oftmals gibt es auf christlichen Friedhöfen aber auch islamische Gräberfelder. Diese Sektionen auf den Friedhöfen sind jedoch nicht immer nach islamischer Bauart konstruiert, also mit in Richtung Mekka ausgerichteten Grabstellen, die den Verstorbenen den Blick auf die ehrwürdige Geburtsstadt des Propheten Mohammed ermöglichen sollen. Häufig sind die Gräber aus Stein errichtet, teils gemauert oder mit Kacheln belegt, oftmals auch mit Stelen am Kopf- und Fußende. Särge sind im Islam nicht üblich. Die Toten werden nur in weiße Tücher gehüllt und direkt in die Erde gelegt. Das kollidiert natürlich mit der hiesigen Sargpflicht. Genaue Regelungen dazu sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Die Begräbnisplätze sind außerdem bis zum Jüngsten Tag festgeschrieben, sodass weder neu belegt noch umgebettet wird. Letzteres ist auf unseren Friedhöfen nicht vorgesehen. In Deutschland sieht ein Kompromiss daher vor, dass muslimische Gräber mindestens 15 Jahre unberührt bleiben. Ein weiteres Problem ist, dass in der islamischen Tradition Tote möglichst innerhalb von 24 Stunden bestattet werden sollen. Bei uns gilt jedoch eine Wartezeit von 48 Stunden, um alle Formalitäten zu erledigen.
Jüdische Friedhöfe sind in Deutschland und Österreich recht verbreitet. Typisch ist eine hohe Dichte der Gräber und Grabsteine, da ein Grabplatz nie neu belegt oder anderweitig gestört werden darf. Blumenschmuck ist selten, stattdessen werden zum Gedenken kleine, oftmals verzierte Steine auf das Grabmal gelegt.
Immer mehr Mitteleuropäer konvertieren zum Buddhismus und wollen nach ihrem Tod auch als Buddhisten beigesetzt werden. Daher wurden in den letzten Jahren auch die ersten buddhistischen Friedhöfe und Grabfelder in Deutschland und Österreich eröffnet. im Buddhismus sind sowohl Erd- als auch Feuerbestattungen möglich. Friedhöfe spielen allerdings insgesamt keine große Rolle, denn die Buddhisten glauben ja bekanntermaßen an die Wiedergeburt.
Mit dem Begriff Naturfriedhof sind spezielle Friedhöfe gemeint, die eine eng mit der Natur verbundene Bestattung ermöglichen. Ruheforste oder Waldfriedhöfe erfreuen sich im 21. Jahrhundert zunehmender Beliebtheit. Wie die Namen schon andeuten, werden hier überwiegend Baumbestattungen durchgeführt, teilweise auch Wiesenbestattungen. Auf Naturfriedhöfen gibt es grundsätzlich keine Grabsteine. Mitunter findet man an den Bäumen kleine Plaketten mit den Namen der Verstorbenen, die dort beigesetzt wurden.
Soldatenfriedhöfe sind Friedhöfe für im Krieg gefallene Militärangehörige. Sie wurden vor allem nach den beiden Weltkriegen in hoher Zahl angelegt. Heutzutage dienen sie in erster Linie als Mahnmale der Geschichte, der Aspekt der Heldenverehrung ist in den Hintergrund getreten. In der Regel sind sie kaum oder nur sehr schlicht verziert und bestehen aus Einzelgrabstätten.
In Deutschland und Österreich gilt die sogenannte Bestattungspflicht, im Volksmund auch als Friedhofszwang bekannt. Diese Regelung war zu früheren Zeiten eine wichtige Maßnahme, um der Ausbreitung von Seuchen und der Belastung des Grundwasser vorbeugt, und erfüllt bis heute hygienische Standards.
Das Bestattungsgesetz schreibt vor, dass Erdbestattungen grundsätzlich auf Friedhöfen erfolgen müssen. Bei Feuerbestattungen hat man die Wahl zwischen Friedhöfen und offiziell genehmigten Naturbestattungsanlagen. Die genauen Vorschriften der einzelnen Bundesländer in Deutschland und Österreich können sich dabei unterscheiden. Das Team von Aspetos gibt Ihnen jederzeit exakte Auskünfte dazu.
Um eine Grabstelle zu belegen, ist es nötig, vorher das Grabnutzungsrecht zu erwerben. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um ein Pachtverhältnis mit dem Friedhofseigentümer. Das heißt, dass Sie die Grabstelle nicht kaufen, also auch nicht weitervererben können, sondern dass Sie lediglich das Recht erwerben, das Grab für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen, nämlich bis zum Ablauf der jeweiligen Ruhefrist (Ruhezeit). Bei einem Wahlgrab können Sie das Nutzungsrecht mehrmals verlängern lassen, falls das gewünscht ist. Die übliche Ruhefrist beginnt dann einfach wieder von vorne. Anderenfalls wird diese Grabstelle wieder freigegeben und neu belegt. Bei einem Reihengrab haben Sie diese Wahl nicht. Dieses wird nach Ablauf der Ruhefrist automatisch aufgelöst und freigegeben.
Das Nutzungsrecht für eine Grabstelle dauert so lange an, bis die Ruhezeit oder Ruhefrist auf dem Friedhof abgelaufen ist. Innerhalb dieses Zeitraumes darf eine Grabstelle nicht neu belegt werden, um eine Störung der Totenruhe zu vermeiden. Zudem soll so sichergestellt werden, dass Sarg und Leichnam vollständig zersetzt sind, bevor es zu einer Neubelegung kommt.
Die exakte Dauer der Ruhefrist ist von der Friedhofsverwaltung vorgeschrieben. Sie berücksichtigt die Bestattungs- und Friedhofsgesetze des jeweiligen Bundeslandes, kann aber auch je nach Alter des Verstorbenen oder aufgrund besonderer Bodenbeschaffenheit auf dem Friedhofsareal variieren. Üblicherweise liegen die Ruhezeiten für Erwachsene zwischen 10 und 20 Jahren. Die genauen Fristen teilt Ihnen die Friedhofsverwaltung mit. Näheres dazu finden Sie auch noch unter dem Punkt Gräber.
Die Friedhofsgebühren machen etwa 20 bis 30 Prozent des Gesamtpreises einer Bestattung aus. Sie sind separat zu den Leistungen des Bestattungsinstituts zu entrichten. Die Gesamtkosten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und in den Gebührenordnungen der Städte fixiert. Gebührenunterschiede gibt es auch zwischen städtischen und kirchlichen Friedhöfen.
Die Friedhofsgebühren lassen sich grundsätzlich in drei Arten unterteilen:
Dieser Posten umfasst das Öffnen, Auskleiden, Herrichten und Schließen des Grabes. Hinzu kommen das Abräumen und Entsorgen der Kränze sowie das Einebnen des Grabes nach der Bestattung
Bevor überhaupt an eine Beerdigung zu denken ist, müssen Sie im Vorfeld das Recht der Grabnutzung käuflich erwerben.
In diesen Bereich fallen die Kosten für die Sargträger und eine Nutzungsgebühr für den Aufbahrungsraum und/oder die Trauerhalle.
Nimmt man die Fläche als Richtwert, dann ist der Friedhof Ohlsdorf im gleichnamigen Hamburger Stadtteil mit 389 Hektar der größte Europas und zugleich der größte Parkfriedhof der Welt. Was die Anzahl der Grabstellen anbelangt, liegt der Wiener Zentralfriedhof (250 ha) mit 330.000 Grabstellen bzw. rund 3 Millionen Verstorbenen vorne. In Ohlsdorf sind es knapp über 200.000 Grabstellen und 1,4 Millionen Beisetzungen.
Der Friedhof mit seinen Grabplätzen hat nicht nur aus hygienischen Gründen lange Tradition als letzte Ruhestätte von Verstorbenen. Auf Friedhöfen geht es jedoch nicht nur um die Totenruhe, sondern auch darum, dass die Angehörigen des Verstorbenen ungestört am Grab gedenken können. In Deutschland besteht der sogenannte Friedhofszwang. Es ist also verboten, die physischen Reste eines toten Menschen an einem anderen Ort als auf einem zu diesem Zwecke gewidmeten Ort (z.B. ein Friedhof, aber auch offizielle Areale für Waldbestattungen) aufzubewahren.
Friedhöfe werden oftmals mit großen Alleen angelegt, einzelne Gräberreihen sind häufig durch Hecken voneinander getrennt. Parkfriedhöfe verfügen über große Freiflächen und haben dem Namen entsprechend einen parkähnlichen Charakter. Waldfriedhöfe wiederum bieten unberührte, natürliche Flächen und einen großen Baumbestand. Im ländlichen Raum findet man oft auch noch Dorffriedhöfe, die in der Regel rund um eine Kirche herum liegen.
Die Grabbepflanzung oder das Schmücken mit Schnittblumen sind natürlich jahreszeitenabhängig. Im Sommer sind an sonnigen Grabplätzen z.B. Geranien und Husarenköpfchen eine gute Wahl, an halbschattigen Stellen eher Fuchsien oder Fleißige Lieschen, im Schatten Begonien oder Elfenblumen. Im Herbst können Sie zu Astern, Funkien oder Silberkörbchen greifen. Recht kälteresistent sind auch Chrysanthemen, Nelken oder Rosen. Im Frühjahr können wir z.B. Buschwindröschen (Frühlingsanemonen) oder Gedenkemein empfehlen.
Nach uraltem Brauch legt man auf jüdischen Gräbern keine Blumen, sondern Steine ab. Damit sollte der Leichnam vor wilden Tieren geschützt werden. Gleichzeitig markierten die Steine das Grab, damit Besucher es später finden konnten. Die Steine stehen symbolisch aber auch für die Gleichheit aller Menschen. Niemand soll durch aufwändigen Blumenschmuck über andere gestellt werden.
In Europa werden die Grabsteine auf jüdischen Friedhöfen oft mit der Front nach Osten bzw. Südosten aufgestellt, in Richtung Jerusalem. Das ist aber kein festes Gebot, sondern nur ein viel beachteter Brauch, der auch von lokalen Bedingungen abhängig ist.
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