Wenn Sie in Ihrer Familie einen Todesfall haben, müssen Sie zur Bestattung als Hinterbliebene im Normalfall eine Grabstelle auf einem Friedhof erwerben. Für das Nutzungsrecht an einer Grabstelle über einen bestimmten Zeitraum (üblicherweise 15 bis 25 Jahre) fallen Friedhofsgebühren an. Die Höhe dieser Grabnutzungsgebühren ist je nach Ort und Art des Grabes ziemlich unterschiedlich. Im Durchschnitt sollte man bei einem Sargwahlgrab mit etwa 2.000 Euro rechnen.
Hinzu kommen die sogenannten Beisetzungsgebühren, die für das Bereitstellen eines Grabes gezahlt werden. Diese Gebühr umfasst das Öffnen der Grabstelle und das Auskleiden des Grabes zur Beisetzung sowie das Schließen und Einebnen der Grabstelle.
Mögliche weitere kostenpflichtige Leistungen von Seiten des Friedhofs sind die Bereitstellung des Kühlraums, die Nutzung einer Trauerhalle bzw. Friedhofskapelle sowie die Träger für die Urne oder den Sarg.
Viele Jahre später bei der Grabauflösung entstehen auch noch einmal Kosten, wenn der Friedhofsträger oder ein beautragter Steinmetz den Grabschmuck und den Grabstein entfernt und die Erde einebnet. Je nach Größe und Fundament des Grabes liegen die Kosten für die Auflösung in der Regel zwischen 150 und 500 Euro.
Die Friedhofsgebühren sind Sache der jeweiligen Kommune oder des Friedhofsträgers und damit regional sehr unterschiedlich. Sie gliedern sich in reine Grabkosten und in die Bestattungsgebühren, die bei einer Beerdigung anfallen. Grabkosten sind die Gebühren, die für das Nutzungsrecht an einer Grabstelle für einen gewissen Zeitraum (meist 10 bis 30 Jahre( zu zahlen sind. Hier sollte man auf jeden Fall mit mindestens 1.000 Euro kalkulieren. Was die Beisetzungsgebühr angeht, werden noch einmal etwa 300 bis 500 Euro für diverse Dienstleistungen (Sargträger, Bereitstellung der Trauerhalle etc.) fällig.
Friedhofsgebühren umfassen einerseits die Grabkosten (auch Grabnutzungsgebühren genannt) und andererseits die Beisetzungsgebühren. Die Grabkosten sind für die Nutzung des Grabes für die Dauer der Ruhezeit (üblicherweise 15 bis 25 Jahre) zu zahlen. Die Beisetzungsgebühren betreffen eher den administrativen Aufwand der Friedhofsverwaltung rund um die Bestattung.
Für das Nutzungsrecht an einer Grabstelle über die Dauer der ortsüblichen Ruhezeit sind Gebühren zu zahlen. Diese unterscheiden sich je nach Art des Grabes und nach der Region, einen vierstelligen Betrag sollten Sie aber auf jeden Fall einkalkulieren. Meist müssen Sie den Betrag vollständig beim Erwerb der Grabstätte begleichen. Auch die Ruhezeiten sind aufgrund örtlicher Besonderheiten unterschiedlich lang und werden vom Friedhof selbstständig festgelegt.
Im Durchschnitt kann man in Deutschland bei den Friedhofsgebühren mit 2.500 Euro an Kosten rechnen. Zur reinen Beisetzungsgebühr von einigen hundert Euro kommt auf jeden Fall noch einmal eine vierstellige Summe bei den Grabkosten. Hier hängt viel davon ab, ob es sich um ein einfacheres Reihengrab oder ein Wahlgrab handelt, und wie lange die Ruhezeit für das Grab andauert.
Je nach Friedhof sind die Gebühren entweder vor der Bestattung oder bis zu einige Wochen danach zu entrichten. Wenn Zahlungsengpässe bestehen, zeigen sich viele Kommunen oder Friedhofsträger erfahrungsgemäß kooperativ und verlängern entweder das Zahlungsziel oder bieten optional eine Ratenzahlung an.
Die gesamten Bestattungskosten, also auch die Friedhofsgebühren, müssen aus dem Nachlass des Verstorbenen bestritten werden. Es kommen also grundsätzlich die Erben für die Friedhofsgebühren auf, auch wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben.
Die Kosten für ein Familiengrab hängen von der Größe der Grabstelle, dem Grabstein, der Bepflanzung, der Pflege und der Vertragslaufzeit ab. Auch regionale Unterschiede sind zu berücksichtigen. Insgesamt müssen Sie auf jeden Fall mit mehreren 1.000 Euro an Ausgaben für die Grabstätte rechnen.
10 bis 30 Jahre sind ein weit verbreiteter Zeitraum. Bei Urnengräbern beträgt die übliche Ruhezeit zwischen 10 und 20 Jahren. Bei Erdgräber sind es manchmal auch 20 bis 30 Jahre.
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