Mensch und Haustier im Grab vereint

Sogenannte Mensch-Tier-Bestattungen in einem gemeinsamen Grab sind auf Deutschlands Friedhöfen noch eine Seltenheit. Aber die Nachfrage steigt, obwohl das Thema kontroverse Reaktionen hervorruft. Seit den ersten Pilotversuchen 2015 zeigen sich immer mehr Friedhofsverwaltungen offen, gemeinsame Bestattungen von Menschen und ihren Tieren zu erlauben.
Dabei sind deutliche regionale Unterschiede festzustellen. Besonders in Süddeutschland und hoch im Norden verzeichnet die Karte viele weiße Flecken. Dagegen bieten in Nordrhein-Westfalen über ein Dutzend Friedhöfe diesen besonderen Service an. Auch in Ostdeutschland und in Rheinland-Pfalz ist es immer öfter möglich, dass sich Tierbesitzer und ihre Haustiere das Grab teilen.
Das Thema der gemeinschaftlichen Bestattung von Mensch und Tier ruft vehemente Ablehnung, aber auch große Zustimmung hervor. Die Gegner kommen häufig aus den Reihen der Kirche. Eines ihrer Argumente lautet: Tiere haben keine Seele, sie können sich nicht zu Gott bekennen und gehören deswegen auch nicht auf den Menschenfriedhof. Außerdem sehen viele Gläubige die Würde der Menschen durch die gemeinsame Bestattung mit Tieren gefährdet.
Die Gesellschaft ist auf jeden Fall zwiegespalten. Laut einer Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2016 – aktuellere Daten gibt es leider nicht – befürwortet knapp die Hälfte (49 Prozent) der Befragten gemeinsame Gräber für Tiere und Menschen. Die andere Hälfte (48 Prozent) hält nichts davon. Mehrheitlich auf der Pro-Seite stehen mit 69 Prozent jüngere Menschen, bei Älteren ab 60 Jahren ist dagegen die Ablehnung mit 72 Prozent deutlich ausgeprägter.
Was gilt es zu beachten bei Mensch-Tier-Bestattungen?
Interessenten müssen sich im Vorfeld genau informieren, welche Möglichkeiten für sie in Wohnortnähe überhaupt bestehen. Sicher ist, dass die Tierkadaver zunächst in einem Tierkrematorium eingeäschert werden müssen, damit sie offiziell als legale Grabbeigabe anerkannt werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Haustier schon länger tot ist oder gerade erst gestorben ist. Die Asche des geliebten tierischen Mitbewohners kann nämlich in einer Tierurne daheim aufbewahrt werden und erst nach dem Tod des Besitzers oder der Besitzerin die letzte Ruhestätte finden.
Wer den Wunsch hat, gemeinsam mit seinem Tier beigesetzt zu werden, sollte dies vorher rechtswirksam regeln und in einer Bestattungsverfügung schriftlich festhalten. Es können nur Urnen beigesetzt werden, wobei die Einäscherung und die Überführung der Tiere natürlich streng getrennt stattfinden. Auch sollte man im Vorfeld für diesen Fall finanziell vorsorgen und womöglich einen entsprechenden Platz auf einem Friedhof reservieren. Wichtig ist auch festzulegen, wer sich um das Tier kümmern soll, falls der/die Besitzer/in schon früher stirbt.